Weiden in der Oberpfalz (amtlich Weiden i.d.OPf.) ist eine kreisfreie Stadt im ostbayerischen Regierungsbezirk Oberpfalz, liegt 100 km östlich von Nürnberg und 35 km westlich der Grenze zu Tschechien, ist Oberzentrum der nördlichen Oberpfalz und Mitglied der Metropolregion Nürnberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Einwohner
42.472 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92637
Vorwahl
0961
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Weiden in der Oberpfalz
Bahnhofstraße 11
92637 Weiden in der Oberpfalz
2. Landratsamt Neustadt an der Waldnaab
Bahnhofstraße 4
92660 Neustadt an der Waldnaab
3. Bürgerbüro Weiden in der Oberpfalz
Regensburger Straße 18
92637 Weiden in der Oberpfalz
Gemeinde Weiden in der Oberpfalz – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.